Existenzgefahr – was meint der Begriff?

Existenzgefahr bedeutet eine Gefährdung der materiellen Lebensgrundlage oder des weiteren Fortbestehens. Im Deutschen ist auch die nahe Form Existenzgefährdung gebräuchlich (duden)

Sprachgebrauch

Das Wort wird je nach Kontext unterschiedlich verwendet. Im juristischen oder wirtschaftlichen Sprachgebrauch meint es oft, dass eine Person, ein Unternehmen oder ein Betrieb in seiner finanziellen oder tatsächlichen Existenz bedroht ist. In allgemeineren Diskussionen kann es auch für sehr ernste, grundlegende Gefahren verwendet werden.

Abgrenzung

Nicht zu verwechseln ist das mit existenzielles Risiko: Das bezeichnet eine Bedrohung, die im Extremfall die Menschheit oder ihr langfristiges Potenzial dauerhaft zerstören könnte. Das ist also deutlich weiter gefasst und viel größer als eine individuelle oder betriebliche Existenzgefahr.

Beispiele

  • Der Betrieb geriet durch den Auftragsrückgang in Existenzgefahr.
  • Das Urteil sah keine Existenzgefährdung vor.
  • Ein nuklearer Konflikt wäre ein globales existenzielles Risiko.

Differenzierung:

  • Existenzgefahr im juristischen Kontext bezeichnet eine akute Bedrohung der wirtschaftlichen oder materiellen Existenzgrundlage einer Person oder eines Unternehmens. Sie tritt auf, wenn Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung oder hohe Kosten den Schuldner in existenzbedrohende Lage bringen und als nicht ersetzbarer Nachteil gelten. Gerichte wie der BGH prüfen dies im Rahmen einer Interessenabwägung, z. B. bei § 707, 719 ZPO, und können Vollstreckung einstellen.
    • Juristischer Kontext: Im Verwaltungs- oder Zivilrecht dient der Einwand der Existenzgefährdung als rechtsvernichtende Einwendung, die Behörden von Amts wegen berücksichtigen müssen. Beispiele finden sich in Fällen zu Gebührenfestsetzung oder Landwirtschaftsbetrieben, wo das Sozialstaatsprinzip und das Existenzminimum (Art. 1 GG) greifen. Der BGH erkennt dies an, wenn der Verlust der wirtschaftlichen Basis unmittelbar droht (siehe z.B. IWW.de)
  • Unterschiede zu Begriffen:
    • Existenzgefährdung ist synonym zu Existenzgefahr und fokussiert auf die Gefährdung der Lebensgrundlage oder des Fortbestehens.
    • Existenzielles Risiko hingegen beschreibt globale Katastrophenrisiken, die die Menschheit auslöschen oder ihr Potenzial dauerhaft zerstören könnten – also eine kollektive, irreversible Bedrohung.

Während Existenzgefahr individuell/juristisch ist, ist existenzielles Risiko philosophisch/global.


Beispiele bzgl. Corona-Soforthilfen:

  • Betrifft Bayern: „Für den Fall der Existenzgefährdung haben wir jetzt eine gute Lösung gefunden. Wer als Alleinstehender bis zu 25 000 bzw. ansonsten 30.000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen.“ (Quelle: www.byak.de)
  • Seit Juli 2025 vereinfacht der Freistaat Sachsen über die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Rückzahlung: Zinsfreie 6-Monats-Frist, dann 12/24/36 Monate mit 0,5–1,5% Zins. Bei Härtefällen (z. B. Existenzgefährdung) ist Erlass möglich (Einkommensschwellen, Vermögen ab 40.000 €), Quelle: smwa.sachsen.de

Folgende Tabelle wurde mit perplexity.ai erstellt und noch NICHT auf Wahrheitsgehalt geprüft:

Überblick – wie gehen die Bundesländer damit um?

Bundesland Status (Stand 2026) Härtefallregelungen
Baden-Württemberg Rückerstattungen laufen imsalon+1 Erlass/Erstattung bei Rechtswidrigkeit ihk
Bayern Abgearbeitet imsalon+1 Erlass bei <25k/30k € Einkommen bayern
Berlin Keine Rückzahlung bei korrekten Angaben imsalon Wenig Rückforderungen regionalheute
Brandenburg Abgeschlossen tophair Einzelfallprüfung lexware
Bremen Abgearbeitet imsalon Härtefallhilfen ecovis
Hamburg Abgeschlossen tophair Flexible Raten lexware
Hessen Gebremst imsalon Einzelfall, Rückmeldeportal tkp
Mecklenburg-Vorpommern Im Vollzug imsalon Einzelfall lexware
Niedersachsen Abgearbeitet imsalon Erlass möglich lexware
Nordrhein-Westfalen Abgeschlossen, Gerichte oft für Empfänger imsalon+1 Rückforderungen oft rechtswidrig haufe
Rheinland-Pfalz Im Vollzug imsalon Härtefallprüfung lexware
Saarland Aktiv mit Rückmeldung imsalon Wenig Rückforderungen regionalheute
Sachsen Vereinfacht 2025 smwa.sachsen Zinsfrei/Raten/Erlass steuerberater-pressler
Sachsen-Anhalt Aktiv imsalon Härtefallfonds stbk-sachsen-anhalt
Schleswig-Holstein Hohe Rückforderung tophair Stundung bis 36 Monate tophair
Thüringen Im Vollzug imsalon Einzelfall lexware

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