Corona-Soforthilfen – Existenzsicherung der Antragsteller?

Gestern gab es schon wieder so ein Telefonat … Und die Frage bleibt: Warum nur? Warum unternimmt die Politik in den meisten Bundesländern nichts dagegen? Denn die aktuelle Situation ist wirklich erschreckend.

Derzeit gerät ein Kleinbetrieb und Soloselbstständiger nach dem anderen in die Insolvenz. Und das geschieht nicht „nur“ durch Feststellungen von Scheinselbstständigkeit, gestiegenen Preisen oder der allgemein unsicheren Wirtschaftslage. Vielmehr ging es in dem Telefonat mal wieder um die Rückforderung von Corona-Soforthilfen und damit um staatliche Eingriffe.

Einem Bekannten gehört sein Betrieb nicht einmal mehr – dieser ist längst verkauft und der ehemalige Inhaber befindet sich bereits in Rente. Dennoch erreichen ihn nun diese Forderungen.

In einigen Facebook-Gruppen sind diese Rückforderungen gerade wieder ein riesiges Thema. Auf LinkedIn hingegen herrscht merkwürdigerweise Stille. Warum ist das so? Dabei sind tausende, eher hunderttausende Menschen bundesweit betroffen. Allein im Jahr 2020 hatten 2 Millionen Personen die Corona-Soforthilfe beantragt.

Ein rechtlich bisher scheinbar völlig unbedachtes Argument

Vielleicht hilft dieser Ansatz Betroffenen weiter. Er kam bei den Recherchen zum Buch „Existenzgefahr“ ans Licht. Das Argument lautet wie folgt:

Der Bundeszweck der Corona-Soforthilfen war – laut Bundestag und Finanzministerium – ausdrücklich die Existenzsicherung der Antragsteller und deren Liquiditätssicherung. Laut EU und Bund sollte dies langfristig gelten. Die heutigen Rückforderungen zerstören dieses Ziel komplett.

Was dabei bisher völlig missachtet wird, ist das Wörtchen Antragsteller. Bei Soloselbstständigen und Einzelunternehmern ist der Antragsteller die Person selbst. Damit geht es zwingend um die persönliche Existenz. Dazu gehören eben nicht nur Sachkosten wie Telefon, Internetanschluss und Autoleasing, sondern ganz konkret auch Krankenversicherungskosten und die allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Hier steht u.a. das Wörtchen „Antragsteller“ drin (Seite 20): https://www.bundesfinanzministerium.de/….


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